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   VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020   

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https://dejure.org/2009,73813
VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020 (https://dejure.org/2009,73813)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020 (https://dejure.org/2009,73813)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. April 2009 - AN 16 K 09.00020 (https://dejure.org/2009,73813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerde ist kein Verwaltungsakt; kein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75

    Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020
    Der Kläger kann dieses Ziel aber nicht mit einer gegen die Schreiben des Landratsamts ... vom 29. Mai 2008 und 21. Januar 2009 gerichteten Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage erreichen, weil diese Schreiben - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt ist -, kein Verwaltungsakte sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.9.1976, Az.: VII B 101.75; NJW 1977, 118).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020
    Es ist allgemein anerkannt, dass gegenüber öffentlichen, in amtlicher Eigenschaft von Hoheitsträgern getätigten Äußerungen dem Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch zustehen kann (BVerwG, U. v. 23.05.1989, 7 C 2/87, NJW 1989, 2272).
  • OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00

    Informationen des Staates über einzelne Unternehmen; Scientology;

    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020
    Ein solcher Unterlassungsanspruch setzt zunächst einen rechtswidrigen Eingriff oder eine sonstige rechtswidrige Beeinträchtigung einer grundrechtlich oder einfach gesetzlich geschützten Rechtsposition voraus, ohne dass der Betroffene verpflichtet wäre, den Eingriff oder die Beeinträchtigung zu dulden (OVG Hamburg, U. v. 17.06.2004, 1 Bf 198/00).
  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 24. Mai 2006 (4 CE 06.1217) dargelegt, dass öffentliche Äußerungen einer Kommune mit Werturteilen, die Rechte eines Dritten berühren, den gemeindlichen Kompetenzrahmen wahren und dem Sachlichkeitsgebot gerecht werden müssen, was verlangt, dass die jeweilige Äußerung in einem konkreten Bezug zur Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe steht, Wertungen auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern fußen und weder auf sachfremden Erwägungen beruhen noch den sachlich gebotenen Rahmen überschreiten.
  • VGH Bayern, 11.09.2000 - 12 ZC 00.2290
    Auszug aus VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 16 K 09.00020
    Ein auf die Erteilung eines inhaltlich anderen informatorischen Bescheides über die Art und Weise der Erledigung der Dienstaufsichtsbeschwerde gerichtetes Rechtsmittel ist deshalb mangels Verwaltungsaktscharakters solcher Schreiben nicht statthaft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.9.2000, Az.: 12 ZC 00.2290).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 3 CE 10.2390

    Dienstaufsichtsbeschwerde; Recht auf Akteneinsicht - verneint

    Dienstaufsichtsbeschwerden gehören vielmehr zu den Petitionen i.S.d. Art. 17 GG (vgl. BVerwG vom 1.9.1976, NJW 1977, 118; OVG Koblenz, Beschluss vom 20.11.1996 Az. 7 E 13031/96; BayVGH vom 11.9.2000 Az. 12 ZC 00.2290; VG Ansbach Urteil vom 30.4.2009 Az. AN 16 K 09.00020).
  • VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 - 20 K 4063/18

    Informationszugang zu Verwaltungsvorgängen der Gerichtsverwaltung betreffend die

    vgl. eingehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. November 2010 - 3 CE 10.2390 -, juris Rn. 15 ff. mit Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1. September 1976 - VII B 101.75 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. November 1996 - 7 E 13031/96 -, juris; siehe außerdem Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. September 2000 - 12 ZC 00.2290 -, juris, und VG Ansbach, Urteil vom 30. April 2009 - AN 16 K 09.00020 -, juris.
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